TOP Ö 4: Bekämpfung von kritischem Schädlingsbefall in Eichenwäldern durch den Schmetterling Schwammspinner, Anmeldung zur Bekämpfung nach § 18 (2) PflSchG - Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Kronenbereich auf städtischen Waldgrundstü