TOP Ö 6: Disziplinarrechtliche Würdigung des Verhaltens von Herrn Ersten Bürgermeister Helmut Blank hinsichtlich der Beauftragung von Rechtsanwälten in eigener Sache, insbesondere wegen der persönlichen Veranlassung der Rechtsanwaltshonorare (VGL Antrag vom 2